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Allen Studierenden, die die Mindeststudienzeit (pro Abschnitt) um nicht mehr als 2 Toleranzsemester überschritten haben, ist die Studiengebühr zu erlassen. Diese Ermittlung der beitragsfreien Zeit muss von jeder Universität für ihre Studenten selbst ermittelt werden.

Die Fortmeldung für das Sommersemester 09 an der MUW wird folgender Maßen aussehen:
Wenn du nach wie vor in der Mindestzeit plus 2 Toleranzsemester bist, bekommst du einen Erlagschein über die Einzahlung des ÖH-Beitrages (15,86€) zugeschickt. Sobald du diesen einbezahlt hast bist du zur Fortsetzung deines Studiums gemeldet.

Alle anderen Studierenden bekommen einen Erlagschein über die regulären Studiengebühren (379,22 €) zugeschickt. Es gibt allerdings auch einige weitere Gründe, die zu einem Erlass der Studiengebühren führen. Die folgenden Gründe können direkt in der Studien und Prüfungsabteilung der jeweiligen Universität, an der man zum zahlen der Studiengebühren aufgefordert wurde, geltend gemacht werden.

  • Ableistung des Zivil-/Präsenzdienstes für mehr als 2 Monate während eines Semesters
    Nachweis: Bestätigung des zuständigen Militärkommandos bzw. der Zivildienstserviceagentur

  • Hinderung am Studium für mehr als 2 Monate durch Krankheit oder Schwangerschaft
    Nachweis: fachärztliche Bestätigung

  • Überwiegende Betreuung von Kinder bis zum 7. Geburtstag oder einem allfälligen späteren Schuleintritt
    Nachweis: Geburtsurkunde des Kindes, Meldezettel der oder des Studierenden, Meldezettel des Kindes (wobei die angegebene Wohnadresse mit der Adresse der oder des Studierenden übereinstimmen muss), eidesstattliche Erklärung der oder des Studierenden, dass das Kind überwiegend von ihr oder von ihm betreut wird

  • Inanspruchnahme durch Erwerbstätigkeit mit einem Mindestjahreseinkommen in Höhe von 4.886,14 € (höchstmögliches Jahreseinkommen bei geringfügiger Beschäftigung) im Kalenderjahr, das dem jeweiligen Semesterbeginn vorangeht
    Nachweis: Einkommensteuerbescheid

  • Behinderung über 50%
    Nachweis: Behindertenpass des Bundessozialamtes
 
ACHTUNG: Die allgemeine Pflicht zur Zahlung der Studiengebühren ist nicht abgeschafft. Es wurden lediglich die Erlassgründe erweitert. Solltest du einen Erlagsschein zur Zahlung der Studiengebühren zugeschickt bekommen, solltest du es auf jeden Fall vermeiden nicht zu zahlen. Damit riskierst du deine Zulassung! Solltest du einen Erlagsschein zugeschickt bekommen und bist der Meinung, dass du eigentlich befeit sein müsstest, so frage unbedingt in der Studien und Prüfungsabteilung nach. Im Zweifelsfall immer einzahlen! Du kannst bis zu 6 Monaten ab Bezahlung den Antrag auf Rückzahlung stellen.

Bei Fragen wende dich an dein ÖH Sozialreferat: This e-mail address is being protected from spam bots, you need JavaScript enabled to view it