| Fristverlängerung 2. Abschnitt N201 |
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Auf Initiative der ÖMU-Mandatare im Senat der MUW wird die Frist für den Ablauf des 2. Abschnitts der alten Studienordnung N201 bis 30.06.09 verlängert. Diese Regelung gilt für alle Studierenden im 2. Abschnitt N201, die mit 31. Jänner 2009 noch ein Rigorosum offen haben. Kollegen, die 2 oder mehr Teilrigorosen offen haben, werden in die neue Studienordnung N202 umgestellt.
Wichtige Information für alle, die das Teilrigorosum aus Pharmakologie noch vor sich haben: Die Vortests werden innerhalb der Fristverlängerung NICHT mehr angeboten! Ab 1.2.2009 kann das Rigorosum nur mehr in althergebrachter Weise abgelegt werden, es sei denn man hat vorher den Vortest bereits geschafft! Zudem kann das Institut für Pharmakologie im März und April aufgrund von Lehrtätigkeit im neuen Curriculum keine Rigorosumsprüfungen abhalten. Rigorosumsprüfungen in der Pharmakologie innerhalb der Fristverlängerung werden im Februar, Mai und Juni abgenommen! Die anderen Institute werden im Rahmen ihrer Möglichkeiten während der gesamten Fristverlängerung Prüfungen abhalten. Am 30.6.2009 läuft der 2. Abschnitt N201 definitiv aus! Eine weitere Fristverlängerung ist dann ausgeschlossen! Die ÖMU appelliert eingehend an alle Kollegen, ihr offenes Teilrigorosum bis 30.6. positiv abzulegen! |
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